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1999
Sonstige
OLG
OLG Koblenz
OLG Koblenz - Beschluss vom 14.12.1999
3 U 431/99
Normen:
ZPO
§
320
Abs.
1
;
Fundstellen:
NZBau 2001, 636
Zulässigkeit eines Tatbestandsberichtigungsantrages; Berichtigung von Äußerungen des Gerichts
OLG Koblenz,
Beschluss
vom 14.12.1999
- Aktenzeichen 3 U 431/99
DRsp Nr. 2006/6374
Zulässigkeit eines Tatbestandsberichtigungsantrages; Berichtigung von Äußerungen des Gerichts
»Ein Tatbestandsberichtigungsantrag, der lediglich Äußerungen des Gerichts und das äußere Prozessgeschehen zum Gegenstand hat, ist unzulässig.
Normenkette:
ZPO
§
320
Abs.
1
;
Fundstellen
NZBau 2001, 636
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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