OLG Hamm - Urteil vom 06.06.2003
19 U 21/03
Normen:
ZPO § 301 ; GKG § 8 ; BGB § 387 § 631 § 635 ;
Fundstellen:
BauR 2004, 120

Zulässigkeit eines Teilurteils

OLG Hamm, Urteil vom 06.06.2003 - Aktenzeichen 19 U 21/03

DRsp Nr. 2004/19751

Zulässigkeit eines Teilurteils

»1. Sachvortrag einer Partei, der ohne Verzögerung des Schlussurteils noch berücksichtigt werden kann, darf nicht durch Teilurteil als verspätet zurückgewiesen werden. 2. Die Gefahr divergierender Entscheidungen bei einem Teil- und Schlussurteil ist schon dann gegeben, wenn Streit darüber besteht, ob Mängelbeseitigungskosten und Vergütungsanspruch miteinander zu verrechnen sind oder ob ein Aufrechnungsverhältnis besteht.«

Normenkette:

ZPO § 301 ; GKG § 8 ; BGB § 387 § 631 § 635 ;
Fundstellen
BauR 2004, 120