OLG Hamm, Urteil vom 06.06.2003 - Aktenzeichen 19 U 21/03
DRsp Nr. 2004/19751
Zulässigkeit eines Teilurteils
»1. Sachvortrag einer Partei, der ohne Verzögerung des Schlussurteils noch berücksichtigt werden kann, darf nicht durch Teilurteil als verspätet zurückgewiesen werden.2. Die Gefahr divergierender Entscheidungen bei einem Teil- und Schlussurteil ist schon dann gegeben, wenn Streit darüber besteht, ob Mängelbeseitigungskosten und Vergütungsanspruch miteinander zu verrechnen sind oder ob ein Aufrechnungsverhältnis besteht.«