Auf die Berufung der Beklagten Ziff. 1 wird das Teilurteil des Landgerichts Stuttgart vom 10.01.2018 -
aufgehoben
und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Stuttgart
zurückverwiesen.
II.Die Kostenentscheidung bleibt dem erstinstanzlichen Gericht vorbehalten.
Streitwert des Berufungsverfahrens: 300.000,00 Euro
A
Die Parteien machen wechselseitig Ansprüche wegen Verletzung von Betriebsgeheimnissen geltend. Mit der Widerklage, die mit der Berufung weiterverfolgt wird, verlangt die Beklagte Ziff. 1, das Vorhalten, Verwerten und Mitteilen von Geschäftsinformationen zu unterlassen.
1.
I. II. III. 1. a) - - - - - - - - - - - - - - - - - - b) 2. 3. 4.
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