Zulässigkeit eines Teilurteils hinsichtlich der Honorarforderung eines Architekten bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch den Bauherrn
OLG Hamm, Urteil vom 10.04.2003 - Aktenzeichen 21 U 26/03
DRsp Nr. 2004/14925
Zulässigkeit eines Teilurteils hinsichtlich der Honorarforderung eines Architekten bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch den Bauherrn
»Ein Teilurteil ist unzulässig, wenn es die Möglichkeit widerstreitender Entscheidungen eröffnet, die sich auch aus der höchstrichterlich bislang noch nicht geklärten Rechtsfrage, ob die Honorarforderung eines Architekten und die Schadensersatzforderung des Bauherrn in einem Abrechnungsverhältnis zu einander stehen oder nur gegeneinander aufgerechnet werden können, ergeben kann.«