OLG Hamm - Urteil vom 10.04.2003
21 U 26/03
Normen:
ZPO § 301 ;
Fundstellen:
NJW-RR 2004, 820
OLGReport-Hamm 2004, 80

Zulässigkeit eines Teilurteils hinsichtlich der Honorarforderung eines Architekten bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch den Bauherrn

OLG Hamm, Urteil vom 10.04.2003 - Aktenzeichen 21 U 26/03

DRsp Nr. 2004/14925

Zulässigkeit eines Teilurteils hinsichtlich der Honorarforderung eines Architekten bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch den Bauherrn

»Ein Teilurteil ist unzulässig, wenn es die Möglichkeit widerstreitender Entscheidungen eröffnet, die sich auch aus der höchstrichterlich bislang noch nicht geklärten Rechtsfrage, ob die Honorarforderung eines Architekten und die Schadensersatzforderung des Bauherrn in einem Abrechnungsverhältnis zu einander stehen oder nur gegeneinander aufgerechnet werden können, ergeben kann.«

Normenkette:

ZPO § 301 ;
Fundstellen
NJW-RR 2004, 820
OLGReport-Hamm 2004, 80