OLG Celle - Urteil vom 23.06.2005
14 U 25/05
Normen:
BGB § 632 ; VOB/B § 2 Nr. 8 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BauR 2005, 1631
BauR 2005, 1631
BauR 2006, 1755
BauR 2006, 1755
OLGReport-Celle 2005, 535
OLGReport-Celle 2005, 535
OLGReport-Celle 2005, 535
Vorinstanzen:
LG Hannover, vom 13.01.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 50/04

Zulässigkeit eines unter einer Bedingung stehenden Nebenangebots

OLG Celle, Urteil vom 23.06.2005 - Aktenzeichen 14 U 25/05

DRsp Nr. 2006/9482

Zulässigkeit eines unter einer Bedingung stehenden Nebenangebots

Bietet ein Bieter in einem Nebengebot eine Leistung an, bei der er eine preiswertere Herstellung unter Verwendung von mehr Altmaterial anbietet, so ist es zulässig, dieses Nebenangebot unter die Bedingung zu stellen, dass das Altmaterial hierzu auch geeignet ist.

Normenkette:

BGB § 632 ; VOB/B § 2 Nr. 8 Abs. 2 ;

Gründe:

I. Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Zahlung restlichen Werklohns für Straßenbauarbeiten.