Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Antragsgegners und der Beigeladenen.
II.Es wird festgestellt, dass für den Antragsgegner die Hinzuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten für das Verfahren vor der Vergabekammer zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig war.
I.
Die Autobahndirektion S. (nachfolgend: Vergabestelle) beabsichtigt, im Offenen Verfahren den Neubau einer Brücke zu vergeben. Das Bauvorhaben betrifft eine Bundesfernstraße und wurde am 20.07.2011 europaweit ausgeschrieben.
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