VG Trier, vom 12.10.1979 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 142/79
OVG Rheinland-Pfalz, vom 30.10.1980 - Vorinstanzaktenzeichen 1 A 257/79
Zulässigkeit eines Wohnhauses in landwirtschaftlich genutzter Dorfrandlage; Siedlungsstrukturelle Bedenklichkeit trotz gesicherter Erschließung
BVerwG, vom 25.01.1985 - Aktenzeichen 4 C 29.81
DRsp Nr. 1992/5728
Zulässigkeit eines Wohnhauses in landwirtschaftlich genutzter Dorfrandlage; Siedlungsstrukturelle Bedenklichkeit trotz gesicherter Erschließung
1. Ein Wohnhaus, das in der landwirtschaftlich genutzten Dorfrandlage des Außenbereichs errichtet werden soll, beeinträchtigt in der Regel die natürliche Eigenart der Landschaft.2. Ein Vorhaben ist nicht schon deshalb siedlungsstrukturell unbedenklich, weil es an einem aus der bebauten Ortslage in den Außenbereich führenden Weg liegt, der asphaltiert und mit Versorgungsleitungen (hier: Wasser, Kanalisation) ausgestattet ist.
Normenkette:
BBauG § 35 Abs. 2 Nr. 2; BBauG § 25 Abs. 3;
Gründe:
I.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Erfolg in Baustreitigkeiten" abrufen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.