Die AS-GmbH beauftragte die Klägerin mit Fundamentarbeiten für ein Verwaltungsgebäude und eine Lagerhalle. Die Herstellung des Betonbodens übertrug die Klägerin durch Vertrag vom 1. Juli 1987 der Beklagten.
Auf Antrag der AS-GmbH wurde seit dem Sommer 1993 gegen die Klägerin sowie gegen zwei Architekten und den Statiker wegen Mängeln der Betonbodenplatte ein selbstandiges Beweisverfahren durchgeführt.
Die Beklagte hat gegenüber der Klägerin auf die Erhebung der Verjährungseinrede bis 31. August 1993 verzichtet. Mit ihrer Klage vom 31. August 1993 begehrt die Klägerin festzustellen, daß die Beklagte ihr sämtliche Schadensersatzansprüche aus Gewährleistung für das Bauvorhaben gemäß Subunternehmervertrag vom 1. Juli 1987 "zu ersetzen" habe.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|