OVG Hamburg, vom 23.07.1970 - Vorinstanzaktenzeichen II 9/70
Zulässigkeit und Rechtswirkungen von sich in der Festsetzung einer Verkehrsfläche erschöpfenden Bebauungsplänen
BVerwG, Urteil vom 03.06.1971 - Aktenzeichen IV C 64.70
DRsp Nr. 1996/26554
Zulässigkeit und Rechtswirkungen von sich in der Festsetzung einer Verkehrsfläche erschöpfenden Bebauungsplänen
1. Mit dem Inkrafttreten eines Bebauungsplanes treten in seinem Geltungsbereich Regelungen, die dem Landschaftsschutz dienen, sogleich, d. h. unabhängig davon außer Kraft, ob die Verwirklichung des Bebauungsplanes bevorsteht.2. § 9 Abs. 1 BBauG gestattet Bebauungspläne, die sich in der Festsetzung einer Verkehrsfläche erschöpfen, auch dann, wenn es sich um Fernstraßen handelt, die einer Planfeststellung nach den §§ 17 f. FStrG zugänglich sind.3. Bebauungspläne führen nicht zu einer Veränderungssperre nach § 9a Abs. 1 Satz 1 FStrG.