BVerwG - Beschluß vom 12.06.1973
IV B 76.72
Normen:
BBauG § 35;
Fundstellen:
Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 105

Zulässigkeit von Außenbereichsvorgaben; Gebäude mit rund 75 m3 umbauten Raum

BVerwG, Beschluß vom 12.06.1973 - Aktenzeichen IV B 76.72

DRsp Nr. 2009/19922

Zulässigkeit von Außenbereichsvorgaben; Gebäude mit rund 75 m3 umbauten Raum

Von einer Regel des Inhalts, daß weniger umfangreiche oder weniger intensiv genutzte Vorhaben gegenüber allen öffentlichen Belangen eine Art Vorzug genießen, kann keine Rede sein.

Normenkette:

BBauG § 35;

Gründe:

Die Beschwerde bleibt erfolglos. Die Revision kann entgegen dem Beschwerdevorbringen weder wegen Abweichung (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) noch wegen grundsätzlicher Bedeutung (a.a.O. Nr. 1) zugelassen werden.