VG Sigmaringen, vom 21.05.1997 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 405/96
Zulässigkeit von Fernmeldeanlagen im Außenbereich bei spezifischem Standortbezug
VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 25.08.1997 - Aktenzeichen 8 S 1861/97
DRsp Nr. 1998/17526
Zulässigkeit von Fernmeldeanlagen im Außenbereich bei spezifischem Standortbezug
1. Die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Anlagen für die öffentliche Energieversorgung im Außenbereich (§ 35 Abs. 1 Nr. 4BauGB) entwickelten Grundsätze geltend auch für Fernmeldeanlagen.2. Anlagen für den Mobilfunk sind daher nur dann gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 4BauGB privilegiert, wenn sie einen spezifischen Standortbezug aufweisen, wobei allerdings eine "kleinliche" Prüfung nicht angebracht ist.