OLG Köln - Beschluss vom 06.12.2004
15 W 59/04
Normen:
ZPO § 485 ;
Fundstellen:
BauR 2005, 752

Zulässigkeit von Gegenanträgen im selbständigen Beweisverfahren

OLG Köln, Beschluss vom 06.12.2004 - Aktenzeichen 15 W 59/04

DRsp Nr. 2005/13988

Zulässigkeit von Gegenanträgen im selbständigen Beweisverfahren

»1. In einem selbständigen Beweisverfahren zur Feststellung von Baumängeln sind auch Gegenanträge mit dem Ziel einer Erweiterung oder Ergänzung von Beweisfragen zulässig. 2. Neben der Feststellung der Ursachen eines Mangels oder Schadens kann auch die Feststellung begehrt werden, wer dafür mit welchem Beitrag technisch verantwortlich ist.«

Normenkette:

ZPO § 485 ;
Fundstellen
BauR 2005, 752