Zulässigkeit von Gegenanträgen im selbständigen Beweisverfahren
OLG Köln, Beschluss vom 06.12.2004 - Aktenzeichen 15 W 59/04
DRsp Nr. 2005/13988
Zulässigkeit von Gegenanträgen im selbständigen Beweisverfahren
»1. In einem selbständigen Beweisverfahren zur Feststellung von Baumängeln sind auch Gegenanträge mit dem Ziel einer Erweiterung oder Ergänzung von Beweisfragen zulässig.2. Neben der Feststellung der Ursachen eines Mangels oder Schadens kann auch die Feststellung begehrt werden, wer dafür mit welchem Beitrag technisch verantwortlich ist.«