Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine Jagdhütte im Außenbereich
BVerwG, Beschluß vom 08.02.1963 - Aktenzeichen I B 165.62
DRsp Nr. 2009/23514
Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine Jagdhütte im Außenbereich
Soll eine Jagdhütte nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BBauG privilegiert sein, muß es sich um einen möglichst einfachen Bau handeln, dessen Errichtung ausschließlich nach Gesichtspunkten bestimmt wird, die sich aus den konkreten Erfordernissen einer ordnungsgemäßen Ausübung der Jagd ergeben.