I.
Die Klägerin hat auftragsgemäß als Subunternehmerin für die Beklagte zu 1 die Lüftungs- und Heizungsinstallation im Hotel-Neubau R. in B.-K. ausgeführt. Sie nimmt die Beklagten auf Zahlung von Restwerklohn und (vorzeitige) Auszahlung von Sicherheitseinbehalten in Anspruch.
Mit Schreiben vom 06. und 26.02.2001 (I 409 - 413) forderte die Beklagte die Klägerin unter Fristsetzung auf, Mängel an der von ihr installierten Fußbodenheizung im Fitnessbereich des Hotels zu beseitigen. Die Klägerin kündigte in ihrer Antwort vom 01.03.2001 eine Untersuchung der Anlage an, um festzustellen, wo die gerügten Undichtigkeiten herkommen. Zugleich wies sie die Beklagte auf folgendes hin (I 389):
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|