OLG Dresden - Urteil vom 09.03.2004
20 U 1544/03
Normen:
GWB § 98 Nr. 1 ; GWB § 98 Nr. 2 ; VOL/A § 25 Nr. 1 Abs. 2a ; VOL/A § 25 Nr. 3 Satz 1 ;
Fundstellen:
NVwZ 2004, 1145
NZBau 2004, 404
ZfBR 2004, 598
Vorinstanzen:
LG Bautzen, vom 31.07.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 121/01

Zum Anspruch auf Schadenersatz wegen vergaberechtswidriger Nichtberücksichtigung bei öffentlicher Ausschreibung - juristische Person des Privatrechts als öffentlicher Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts?

OLG Dresden, Urteil vom 09.03.2004 - Aktenzeichen 20 U 1544/03

DRsp Nr. 2004/6031

Zum Anspruch auf Schadenersatz wegen vergaberechtswidriger Nichtberücksichtigung bei öffentlicher Ausschreibung - juristische Person des Privatrechts als öffentlicher Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts?

»1. öffentlicher Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts kann auch eine juristische Person des Privatrechts sein, wenn sie neben von ihr verfolgten gewerblichen Zwecken im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nichtgewerblicher Art. zu erfüllen hat; für das aus § 57a Abs. 1 Nr. 2 Haushaltsgrundsätzegesetz (= § 98 Nr. 2 GWB) ersichtliche Beherrschungskriterium reicht es aus, dass die letztlich hinter dem privatrechtlich organisierten Unternehmen stehende Gebietskörperschaft ihre Einflussmöglichkeiten auf dessen Vergabeentscheidungen mittelbar über Dritte ausüben kann.