KG - Urteil vom 25.09.2007
7 U 5/07
Normen:
BGB § 304 ; HGB § 354 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BauR 2008, 845
MDR 2008, 139
OLGReport 2007, 983
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 22.12.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 20 O 207/04

Zum Anspruch des Bauunternehmers auf Kostenerstattung für Einlagerung von zur Wiederverwendung bestimmter Baumaterialien

KG, Urteil vom 25.09.2007 - Aktenzeichen 7 U 5/07

DRsp Nr. 2007/22175

Zum Anspruch des Bauunternehmers auf Kostenerstattung für Einlagerung von zur Wiederverwendung bestimmter Baumaterialien

»1. Zu den Voraussetzungen, unter denen die Erstattung von Kosten für die Einlagerung von Baumaterialen (hier: zur Wiederverwendung bestimmte Fußbodendielen) vom Unternehmer verlangt werden können. 2. Mehraufwendungen im Sinne des § 304 BGB ist auch das Lagergeld gemäß § 354 Abs. 1 HGB

Normenkette:

BGB § 304 ; HGB § 354 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten u.a. darum, ob dem klagenden Unternehmer, der zur Wiederverwendung bestimmte Dielen aus dem Bauvorhaben des beklagten Bestellers bei sich eingelagert hat, nach der Kündigung des Bauwerksvertrages ein Lagergeld beanspruchen kann. Das Landgericht hat die darauf gerichtet Klage nach Beweisaufnahme durch Teilurteil abgewiesen. Die Berufung des Klägers führte zur Aufhebung des Teilurteils und Zurückverweisung des Verfahrens an das Landgericht.

Entscheidungsgründe:

A.

Von der Darstellung des Sachverhalts wird gemäß §§ 540 Abs. 2, 313a Abs. 1 ZPO abgesehen.

B.

Die form- und fristgerecht eingelegte Berufung ist mit der Maßgabe begründet, dass das angefochtenen Teilurteil aufzuheben und das Verfahren an das Landgericht gemäß § 538 Abs. 2 Nr. 7 ZPO zurückzuverweisen ist; denn der Rechtsstreit ist hinsichtlich der Lagerkosten entgegen der Ansicht des Landgerichts nicht zur Entscheidung reif.

I.