OLG Brandenburg - Urteil vom 13.07.2005
4 U 149/04
Normen:
BGB § 133 ; BGB § 157 ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1, Satz 2 ; ZPO § 296a ; ZPO § 531 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
LG Potsdam, vom 29.07.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 51 O 18/04

Zum Anspruch eines Bauunternehmers auf Rückgabe einer Bürgschaftsurkunde

OLG Brandenburg, Urteil vom 13.07.2005 - Aktenzeichen 4 U 149/04

DRsp Nr. 2005/10861

Zum Anspruch eines Bauunternehmers auf Rückgabe einer Bürgschaftsurkunde

Zur Begründetheit des Anspruchs eines Bauunternehmers auf Rückgabe der Urkunde über eine Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft zur Besicherung von Ansprüchen aus einem VOB-Vertrag, wenn streitig ist, ob die in der Bürgschafturkunde genannte Einzelfirma des Bauunternehmers Vetragspartner des Auftraggebers geworden ist.

Normenkette:

BGB § 133 ; BGB § 157 ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1, Satz 2 ; ZPO § 296a ; ZPO § 531 Abs. 2 ;

Gründe:

I. Der Kläger begehrt von der Beklagten die Rückgabe einer Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft der ...Bank Privat- und Geschäftskunden AG vom 14.01.2004 über 14.000,00 EUR für die klägerische Einzelfirma. Diese Bürgschaft dient der Besicherung von Ansprüchen aus einem VOB-Bauvertrag vom 18.12.2003 betreffend Erdarbeiten für das Bauvorhaben Sporthalle und Schule am ... in .... Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger unter seiner Einzelfirma oder ob die Firma M...Erdbau GmbH, deren geschäftsführender Gesellschafter der Kläger ist, Vertragspartner der Beklagten geworden ist.

Hinsichtlich der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die tatsächlichen Feststellungen in dem am 29.07.2004 verkündeten Urteil des Landgerichts verwiesen (§ 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO).