I.
Die Klägerin begehrt im Wege einer Teilklage - nach einer eingeschränkten Bewilligung von Prozesskostenhilfe durch das Landgericht - von dem beklagten Landkreis Schadensersatz wegen der am 25. Juli 1994 erfolgten Erteilung einer rechtswidrigen Baugenehmigung. Wegen der Einzelheiten des Sachverhaltes und der erstinstanzlichen Antragstellung wird zunächst auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils und den hierzu ergangenen Berichtigungsbeschluss vom 28. März 2008 verwiesen. Für das Berufungsverfahren ist noch Folgendes zu ergänzen:
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