BGH vom 16.12.1971
VII ZR 215/69
Normen:
BGB § 632 ;
Fundstellen:
BauR 1972, 118
Schäfer/Finnern, Z 2.301 Bl. 42
Schäfer/Finnern, Z 2.301 Bl. 43
ZfBR 1986, 273

Zumutbarkeit des Festhaltens an einem vereinbarten Pauschalpreis

BGH, vom 16.12.1971 - Aktenzeichen VII ZR 215/69

DRsp Nr. 1996/14981

Zumutbarkeit des Festhaltens an einem vereinbarten Pauschalpreis

Ein Festhalten an dem vereinbarten Pauschalpreis ist nicht mehr zuzumuten, wenn sich die Vertragsparteien beiderseits über den Umfang der auszuführenden Arbeiten in erheblichem Umfang geirrt haben oder wenn der geplante Bau im wesentlichen Umfang anders als ursprünglich vorgesehen errichtet wird und es dadurch zu erheblichen Veränderungen des Leistungsinhaltes kommt. Ob erhebliche Veränderungen vorliegen, entscheidet sich nach der Art der zu erbringenden Leistungen. Einer Veränderung des Pauschalpreises steht nicht entgegen, daß die Parteien die Leistungen einverständlich geändert haben, ohne an etwaige Auswirkungen auf den ausgemachten Pauschalpreis zu denken und ohne deshalb einen entsprechenden Neupreis zu vereinbaren.

Normenkette:

BGB § 632 ;

Hinweise:

Hinweis zu A

Siehe auch: BGH, BauR 1974, 416 = NJW 1974, 1864.