Zuordnung einer auf Gewinnerzielung gerichteten Tätigkeit beim Grundstückshandel
BFH, Urteil vom 02.09.1992 - Aktenzeichen XI R 46/91
DRsp Nr. 2002/5341
Zuordnung einer auf Gewinnerzielung gerichteten Tätigkeit beim Grundstückshandel
1. Zwar ist es möglich, daß auch ein gewerblicher Grundstückshändler Grundstücke im Privatvermögen hält. Für eine solche Annahme ist allerdings erforderlich, daß die Grundstücke eindeutig dem Privatvermögen zugeordnet werden können. Gelingt dieser Nachweis nicht, so ist es wegen der durch die geschäftstypische Betätigung bedingten Nähe zum Gewerbebetrieb sachlich gerechtfertigt, die Grundstücke im Betriebsvermögen zu erfassen.2. Zur Zuordnung einer auf Gewinnerzielung gerichteten Tätigkeit.
Normenkette:
EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2 ; GewStDV § 1 ;
Tatbestand
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