A.
Die Klägerin nimmt den Beklagten als ehemaligen Geschäftsführer der in Insolvenz gefallenen Firma W. Baugesellschaft mbH auf Schadensersatz wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Gesetz über die Sicherung von Baugeldforderungen (GSB) in Anspruch. Wegen des erstinstanzlichen Vorbringens der Parteien wird auf den Tatbestand des landgerichtlichen Urteils verwiesen.
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