Die klagende Baugesellschaft nimmt die beklagte Ortsgemeinde auf Erstattung von Erschließungsbeiträgen in Anspruch. Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Durch notariellen Vertrag vom 28. März 1995 veräußerte die Beklagte der Klägerin ein gemeindeeigenes Grundstück zu einem Quadratmeterpreis von 690 DM. In der Vertragsurkunde heißt es u. a.:
"Im Kaufpreis sind alle Anliegerbeiträge und Erschließungskosten für die Ersterschließung nach dem BauGB, nach dem
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