OLG Düsseldorf - Beschluss vom 22.08.2007
VII-Verg 27/07
Normen:
VgV § 13 ; VgV § 13 Satz 1 ; VOL/A § 25 Nr. 1 ; VOL/A § 25 Nr. 2 Abs. 2 ; VOL/A § 25 Nr. 2 Abs. 3 ;
Vorinstanzen:
3. VK des Bundes - VK 3-76/07 - 23.07.2007,

Zur Begründetheit des Nachprüfungsantrags einer Vergabeentscheidung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.08.2007 - Aktenzeichen VII-Verg 27/07

DRsp Nr. 2007/22443

Zur Begründetheit des Nachprüfungsantrags einer Vergabeentscheidung

1. Die Vergabekammer darf sich bei ihrer Prognoseentscheidung über Fachkunde und Leistungsfähigkeit auf die Einschätzung ihrer mit dem Maßnahmeträger unmittelbar befassten Mitarbeiter stützen. 2. Die Vorschrift des § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A dient in erster Linie dem Schutz des öffentlichen Auftraggebers. Dieser soll vor der Gefahr bewahrt werden, dass der Bieter die Leistung auf Grund eines unangemessenen Verhältnisses zueinander nicht ordnungsgemäß erbringen kann. Die Vorschrift hindert den Auftraggeber dennoch nicht daran, einem niedrigen und nicht kostendeckenden Angebot den Zuschlag zu erteilen. 3. Eine fehlende oder unzureichende Dokumentation kann einen Bieter nur dann zur Stellung eines Nachprüfungsantrags berechtigen, wenn die diesbezüglichen Mängel sich gerade auch auf seine Rechtsstellung im Vergabeverfahren nachteilig ausgewirkt haben.

Normenkette:

VgV § 13 ; VgV § 13 Satz 1 ; VOL/A § 25 Nr. 1 ; VOL/A § 25 Nr. 2 Abs. 2 ; VOL/A § 25 Nr. 2 Abs. 3 ;

Entscheidungsgründe: