I.
Zum Sachverhalt wird auf das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Verden vom 13. Februar 2003 (Bl. 119 ff. d. A.) verwiesen.
Die Beklagte zu 2 hat ihre Berufung im Verhandlungstermin am 4. November 2003 zurückgenommen. Der Beklagte zu 1 wendet sich gegen seine Verurteilung mit der Begründung, der Kläger sei nicht aktivlegitimiert und könne von ihm zudem aufgrund der Freistellungsvereinbarung vom 18./23. Februar 1998 kein Architektenhonorar verlangen.
Der Beklagte zu 1 beantragt,
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