LG Erfurt, vom 10.07.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 2 T 248/06
Zur Dereliktion eines in einem förmlichen Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücks
OLG Thüringen, Beschluss vom 18.09.2006 - Aktenzeichen 9 W 342/06
DRsp Nr. 2006/26451
Zur Dereliktion eines in einem förmlichen Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücks
»1. Die Aufgabe des Eigentums an einem Grundstück (§ 928 Abs. 1BGB) in einem förmlich ausgewiesenen Sanierungsgebiet (§ 142 Abs. 1 S. 1 BauGB) unterliegt der Grundbuchsperre der §§ 144 Abs. 2 Nr. 1, 145 Abs. 1 S. 1, Abs. 6 S. 1 i.V.m. § 22 Abs. 6 S. 1 BauGB und bedarf damit der sanierungsrechtlichen Genehmigung der zuständigen Gemeinde.2. Lehnt die Gemeinde die Erteilung der Genehmigung oder eines Negativzeugnisses - die Bescheinigung, dass sie nicht innerhalb einer vorgegebenen Frist über den Antrag entschieden hat (§ 22 Abs. 5 S. 5 BauGB) - schriftlich mit der Begründung ab, es handle sich insgesamt um keinen genehmigungsbedürftigen Vorgang, so kann dieses Schreiben unter Beachtung des Formgebots des § 29 Abs. 3GBO selbst als Negativzeugnis gewertet werden.«