OVG Niedersachsen - Beschluss vom 06.09.2007
4 LB 58/07
Normen:
NNatG § 17 ; NNatG § 18 ; NNatG § 19 ; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 4 ;
Fundstellen:
BRS 71 Nr. 145
BauR 2008, 329
NVwZ-RR 2008, 382
Vorinstanzen:
VG Braunschweig, vom 18.06.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 2 A 499/01

Zur Erschließung eines Bodenabbauvorhabens - Abbaugenehmigung; Abbaustätte; Anbindung an öffentliches Wegenetz; Antragsunterlagen; Baulast; Bodenabbaugenehmigung; Bodenabbauvorhaben; Erschließung; Grunddienstbarkeit; Nebenbestimmungen; Transportwege; Unterlagen; Vollständigkeit

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 06.09.2007 - Aktenzeichen 4 LB 58/07

DRsp Nr. 2008/7396

Zur Erschließung eines Bodenabbauvorhabens - Abbaugenehmigung; Abbaustätte; Anbindung an öffentliches Wegenetz; Antragsunterlagen; Baulast; Bodenabbaugenehmigung; Bodenabbauvorhaben; Erschließung; Grunddienstbarkeit; Nebenbestimmungen; Transportwege; Unterlagen; Vollständigkeit

»1. Der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zum Bodenabbau muss Angaben über die Transportwege und ihre voraussichtliche Belastung von der Abbaustätte bis zur Anbindung an das öffentliche Wegenetz enthalten. 2. Die Möglichkeit, eine Bodenabbaugenehmigung mit Nebenbestimmungen zu versehen, kann die Vollständigkeit der dem Antrag auf Erteilung einer Bodenabbaugenehmigung beizufügenden Unterlagen nicht ersetzen.«

Normenkette:

NNatG § 17 ; NNatG § 18 ; NNatG § 19 ; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 4 ;

Gründe:

Die Klägerin begehrt die Feststellung, dass die Versagung der von ihr beantragten Bodenabbaugenehmigung durch die Beklagte rechtswidrig gewesen ist.