I.
Die Klägerin verlangt von den Beklagten aus abgetretenem Recht auf der Grundlage des zwischen dem Zedenten - Herrn L... als Inhaber der Firma F... - und den Beklagten geschlossenen "Hausvertrages" die Begleichung einer Abschlagsrechnung in Höhe von 10 % des Festpreises für "Einbau der Heizung/Sanitär". Die Klägerin geht von einem durch Nachtrag korrigierten Festpreis von 159.520,51 EURO aus und gelangt so zu einer Hauptforderung in Höhe von 15.952,05 EURO.
Auf die tatsächlichen Feststellungen in dem angefochtenen Urteil wird Bezug genommen (§ 540 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ZPO).
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|