BVerwG - Beschluss vom 18.07.2003
4 BN 37.03
Normen:
BauGB § 1a Abs. 3 § 10 ;
Fundstellen:
BauR 2004, 40
NuR 2003, 750
Vorinstanzen:
OVG Saarlouis - 1 N 3/03 - 10.03.2003,

Zur Festlegung und Verwirklichung von Ausgleichsmaßnahmen - Sicherung; Nutzungskonzept; Dauerkleingarten; Ausfertigung; Dienstsiegel

BVerwG, Beschluss vom 18.07.2003 - Aktenzeichen 4 BN 37.03

DRsp Nr. 2003/10732

Zur Festlegung und Verwirklichung von Ausgleichsmaßnahmen - Sicherung; Nutzungskonzept; Dauerkleingarten; Ausfertigung; Dienstsiegel

»1. § 1 a Abs. 3 Satz 3 BauGB setzt bei der Festlegung von Ausgleichsmaßnahmen ein Mindestmaß an rechtlicher Bindung der Gemeinde voraus. 2. Die Gemeinde darf unter Beachtung des Abwägungsgebots Ausgleichsmaßnahmen räumlich vom Eingriffsort trennen. 3. Zur Verwirklichung von Ausgleichsmaßnahmen darf die Gemeinde auf ein bereits beschlossenes, aber noch nicht verwirklichtes Nutzungskonzept zurückgreifen.«

Normenkette:

BauGB § 1a Abs. 3 § 10 ;

Gründe:

I.