Die Klägerin, ein Bauunternehmen slowakischen Rechts, war für die Beklagte, ein in der Rechtsform einer GmbH geführtes Bauunternehmen, verschiedentlich als Subunternehmerin tätig.
Die Schlussrechnung der Klägerin für das Bauvorhaben ... in ... vom 22. Oktober 1999 (fortan: Schlussrechnung; vgl. Bl. 58 ff., 111 ff. d.A.) kürzte die Beklagte um 51.014,34 EUR (99.775,38 DM). Gegenstand der erstinstanzlichen Klage waren neben dieser Kürzung weitere Zahlungsansprüche der Klägerin in Höhe von insgesamt 533.390,96 DM.
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