LG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 423/97
Zur Frage der Wirksamkeit einer Urteilszustellung durch Niederlegung unter falschem Vornamen und ihre Folgen für die Wirkungen der materiellen Rechtskraft
OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.06.2000 - Aktenzeichen 23 U 186/99
DRsp Nr. 2002/6660
Zur Frage der Wirksamkeit einer Urteilszustellung durch Niederlegung unter falschem Vornamen und ihre Folgen für die Wirkungen der materiellen Rechtskraft
Bei einer unrichtigen oder mehrdeutigen Umschreibung ist daher diejenige Person als Partei anzusehen, die erkennbar durch die Parteibezeichnung betroffen, werden soll. Die Niederlegung unter falschem Vornamen - ohne die Abhohlmöglichkeit bei der Post durch den wahren Adressaten- steht der Wirksamkeit einer Urteilszustellung und der materiellen Rechtskraft des Urteils nicht entgegen. Befürchtete Schwierigkeiten in der Zwangsvollstreckung begründen kein schutzwürdiges Interesse an einer erneuten Klageerhebung, weil eine unrichtige Angabe des Vornamens im Titel kein Vollstreckungshindernis darstellt, wenn die Feststellung des Schuldners möglich ist.