OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 22.06.2005
23 U 10/98
Normen:
BGB § 631 § 642 ; VOB/B § 6 Nr. 5 ;
Vorinstanzen:
LG Frankfurt am Main - 2-12 O 14/97,

Zur Frage eines Werklohnanspruches wegen Leistungsunterbrechung bei einem Fertighaus

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 22.06.2005 - Aktenzeichen 23 U 10/98

DRsp Nr. 2005/12058

Zur Frage eines Werklohnanspruches wegen Leistungsunterbrechung bei einem Fertighaus

»1. Zur dauernden Unmöglichkeit bei § 6 Nr. 5 VOB/B im Falle der Unzumutbarkeit der Mängelbeseitigung 2. Zur Prüfungspflicht des Fertighauserstellers im Hinblick auf den von einem Dritten errichteten Keller.«

Normenkette:

BGB § 631 § 642 ; VOB/B § 6 Nr. 5 ;

Tatbestand:

Die Klägerin verlangt von der Beklagten die Zahlung von Werklohn während der Unterbrechung der Leistung für ein von ihr noch nicht fertiggestelltes Haus.