1. Die Klägerin führte auf der Grundlage eines Vertrages mit der Beklagten die Fliesen- und Plattenarbeiten an dem Bauvorhaben Zentralkrankenhaus St.-Jürgen-Straße, Neubau zentraler OP/zentralisierte Aufnahme, durch.
Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte berechtigt war, die von der Klägerin gestellten und von der Beklagten - unstreitig teils verspätet bezahlten - Abschlagsrechnungen zur Summe von netto 288.600,00 DM (Bl. 37-44) um einen 7%igen Nachlass zu kürzen, der sich rechnerisch auf 20.202,00 DM netto = 23.434,32 DM brutto = 11.981,73 EURO beläuft.
Zum Vertragsschluss war es wie folgt gekommen:
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