I.
Die Parteien streiten um restliche Zahlungsansprüche aus einem "Bauleitervertrag". Das Landgericht hat der Zahlungsklage unter dem Vorbehalt der Entscheidung über einen zur Aufrechnung gestellten Schadensersatzanspruch aufgrund einer angeblich fehlerhaften Anweisung des Klägers stattgegeben.
Auf die Feststellungen des angefochtenen Urteils vom 11.10.2002 wird verwiesen (§ 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO). Gegen dieses Urteil wendet sich die Beklagte mit ihrer Berufung.
Die Beklagte beantragt,
das angefochtene Urteil abzuändern und die Klage abzuweisen, hilfsweise die Angelegenheit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das erstinstanzliche Gericht zurückzuverweisen.
Der Kläger beantragt,
die Berufung zurückzuweisen, hilfsweise die Angelegenheit an das erstinstanzliche Gericht zurückzuverweisen.
II.
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