A.
Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes erster Instanz einschließlich der dort von den Parteien gestellten Anträge und der Entscheidungsgründe des angefochtenen Urteils wird auf das am 5. Juni 2003 verkündete Urteil der Zivilkammer 21 des Landgerichts Berlin -
Gegen das der Klägerin am 11. Juli 2003 zugestellte Urteil hat sie am 5. August 2004 Berufung eingelegt und diese am 11. September 2004 begründet.
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