KG - Urteil vom 28.05.2004
7 U 250/03
Normen:
HOAI § 52 Abs. 7 Nr. 6 ; HOAI § 1 ;
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 05.06.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 21 O 257/02

Zur Frage, was dem Preisrecht der HOAI unterliegt

KG, Urteil vom 28.05.2004 - Aktenzeichen 7 U 250/03

DRsp Nr. 2004/17241

Zur Frage, was dem Preisrecht der HOAI unterliegt

»Isoliert vergebene Planleistungen betreffend die wegweisende sowie verkehrsführende Beschilderung und Markierung einer Autobahn nach StVO, die Schutz- und Leiteinrichtungen sowie die Langzeitzählstellen unterliegen nicht dem Preisrecht der HOAI

Normenkette:

HOAI § 52 Abs. 7 Nr. 6 ; HOAI § 1 ;

Entscheidungsgründe:

A.

Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes erster Instanz einschließlich der dort von den Parteien gestellten Anträge und der Entscheidungsgründe des angefochtenen Urteils wird auf das am 5. Juni 2003 verkündete Urteil der Zivilkammer 21 des Landgerichts Berlin - 21 O 257/02 - Bezug genommen.

Gegen das der Klägerin am 11. Juli 2003 zugestellte Urteil hat sie am 5. August 2004 Berufung eingelegt und diese am 11. September 2004 begründet.