Zur Kostenerstattungspflicht des Grundstückseigentümers bei Scheitern von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
KG, Urteil vom 02.03.1998 - Aktenzeichen 24 U 6734/97
DRsp Nr. 1998/6619
Zur Kostenerstattungspflicht des Grundstückseigentümers bei Scheitern von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
Scheitert die Durchführung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, die ohne die Anordnung nach § 177 Abs. 1 Satz 1 BauGB und ohne anderweitige Rechtspflicht des Verfügungsberechtigten bereits eingeleitet worden waren, aus Gründen, die in der Sphäre des Verfügungsberechtigten liegen, steht dem Verfügungsberechtigten ein Kostenerstattungsanspruch nach § 3 Abs. 3 Satz 4 VermG hinsichtlich der angefallenen Planungskosten, die zu den nicht rentierlichen Kosten gehört hätten und bei Durchführung der Maßnahmen von der Kostenerstattungspflicht der Gemeinde oder einer anderen Stelle nach Maßgabe des § 177 Abs. 4 und Abs. 5BauGB erfaßt worden wären, gegen den Eigentümer nicht zu.