Der Kläger ist von Beruf Architekt. Er war für die Beklagten im Rahmen eines Bauprojektes in W.-B. tätig. Zwischen den Parteien ist eine restliche Honorarzahlung in Höhe von 50.666,50 DM streitig. Im vorliegenden Verfahren erwirkte der Verfügungskläger eine Sicherungshypothek gemäß § 648 BGB, bezüglich derer eine Vormerkung in das Grundbuch eingetragen wurde. Die Verfügungsbeklagten legten Widerspruch ein. In der mündlichen Verhandlung schlossen die Parteien folgenden "Zwischen-Vergleich":
1. Die Parteien sind sich darüber einig, dass das vorliegende Verfahren bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Hauptverfahrens zwischen den Parteien ruhen soll.
2. Die Parteien sind sich weiter darüber einig, dass die Kosten des einstweiligen Verfügungsverfahrens und des Zwischen-Vergleichs der Kostenentscheidung des Hauptsacheverfahrens betreffend den im einstweiligen Verfügungsverfahren streitigen Forderungen beider Parteien folgt.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|