OLG Naumburg - Beschluss vom 28.06.2004
1 Verg 8/04
Normen:
GWB § 128 ; VwVfG Sachsen-Anhalt;
Fundstellen:
JurBüro 2005, 89
OLGReport-Naumburg 2005, 127
Vorinstanzen:
2. Vergabekammer Sachsen-Anhalt - VK 2-LVwA 12/04 - 12.05.2004,

Zur Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Nachprüfungsverfahren; Ausnahmen

OLG Naumburg, Beschluss vom 28.06.2004 - Aktenzeichen 1 Verg 8/04

DRsp Nr. 2005/14101

Zur Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Nachprüfungsverfahren; Ausnahmen

Auch auf Seiten der Vergabestelle ist regelmäßig die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Nachprüfungsverfahren anzuerkennen. Ausnahmen hiervon sind nur anzunehmen, wenn aus Sicht der Vergabestelle lediglich über erkennbar einfache tatsächliche oder rechtliche Fragen zu entscheiden war (St. Rechtspr. des OLG Naumburg - OLG Naumburg - 1 Verg 5/01 - 29.05.2001; zul. OLG Naumburg - 1 Verg 4/04, 6/04 - 09.06.2004).

Normenkette:

GWB § 128 ; VwVfG Sachsen-Anhalt;

Gründe:

I. Die Antragsgegnerin schrieb den oben genannten Bauauftrag EU-weit im Offenen Verfahren auf der Grundlage der VOB zur Vergabe aus. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 15.03.2004 wurden 104 Angebote eingereicht, davon 86 Nebenangebote, die grundsätzlich zugelassen waren. Mit Schreiben vom 24.03.2004 und 26.03.2004 unterrichtete die Vergabestelle die unterlegenen Bieter, darunter auch die Antragstellerin, dass sie beabsichtige, einem Nebenangebot der B. AG den Zuschlag zu erteilen.