OLG Saarbrücken - Urteil vom 21.08.2007
4 U 448/03
Normen:
VOB/B § 4 Nr. 3 ; VOB/B § 13 Nr. 3 ;
Fundstellen:
MDR 2008, 79
OLGReport-Saarbrücken 2007, 845
Vorinstanzen:
LG KfH Saarbrücken - 7 II O 93/02 - 03.06.2003,

Zur Prüfpflicht des mit Einbau gestellter Baumaterialien beauftragten Werkunternehmers

OLG Saarbrücken, Urteil vom 21.08.2007 - Aktenzeichen 4 U 448/03

DRsp Nr. 2007/22724

Zur Prüfpflicht des mit Einbau gestellter Baumaterialien beauftragten Werkunternehmers

»Zum Umfang der Prüfpflicht eines mit dem Einbau von bauseits gestelltem Beton beauftragten Werkunternehmers.«

Normenkette:

VOB/B § 4 Nr. 3 ; VOB/B § 13 Nr. 3 ;

Entscheidungsgründe:

A.

Die Klägerin begehrt einen Kostenvorschuss von 5.700,-- EUR zur Beseitigung von Baumängeln, die sie der Beklagten anlastet.

Die Klägerin war Hauptunternehmerin, die Beklagte deren Subunternehmerin bezüglich des Bauvorhabens B. in N. - O. (Errichtung einer Betriebstankstelle und einer Lkw-Waschhalle).

Die Klägerin beauftragte die Beklagte mit Schreiben vom 09.04.1999 (Bl. 15 d. A.) mit der Ausführung von Oberflächen- bzw. Fahrbahnbefestigungsarbeiten gem. § 19 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Die Beklagte bestätigte den Auftrag mit Schreiben vom 15.04.1999 (Bl. 14 d. A.) zu den von der Klägerin gestellten Vertragsbedingungen (Bl. 16 d. A.). Vertragsbestandteil waren danach ein Leistungsverzeichnis (Bl. 4 u. 10 - 13 d. A.), Vorbemerkungen (Bl. 6 - 9 d. A.), besondere Angebots- und Vertragsbedingungen für Bauleistungen und -lieferungen sowie eine Empfangsbestätigung (Bl. 14 d. A.).

Die Positionen 1.4.60. und 1.4.130. des Leistungsverzeichnisses (Bl. 10 u. 11 f d. A.) lauteten nach einvernehmlichen handschriftlichen Änderungen wie folgt:

1.4.60.