OLG Thüringen - Urteil vom 20.12.2007
1 U 409/07
Normen:
BGB § 767 Abs. 1 ; VOB/B § 16 Nr. 1 ;
Fundstellen:
OLGReport-Jena 2008, 326
Vorinstanzen:
LG Erfurt, vom 12.04.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 1065/06

Zur Reichweite einer Vertragserfüllungsbürgschaft beim Bauvertrag - Überzahlungen durch Abschlagszahlung vor Prüfung der Schlussrechnung

OLG Thüringen, Urteil vom 20.12.2007 - Aktenzeichen 1 U 409/07

DRsp Nr. 2008/3751

Zur Reichweite einer Vertragserfüllungsbürgschaft beim Bauvertrag - Überzahlungen durch Abschlagszahlung vor Prüfung der Schlussrechnung

»Eine Abschlagszahlung vor Abschluss einer Prüfung der Schlussrechnung erhöht die Gefahr einer Überzahlung der Auftragnehmerin deutlich und darf, da sie von der ursprünglichen bauvertraglichen Vereinbarung nicht umfasst ist und für die Bürgin nicht absehbar ist, nicht zu deren Lasten gehen.«

Normenkette:

BGB § 767 Abs. 1 ; VOB/B § 16 Nr. 1 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Klägerin, Bauherrin des Neubauvorhabens Krankenhaus K, nimmt die Beklagte aus einer Bürgschaft auf Rückzahlung überzahlten Werklohns in Anspruch. Die als Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Pflichten der Firma Elektroanlagenbau E gegenüber der Bauherrin gestellte Bürgschaft umfasst auch die Erstattung von Überzahlungen.

Über das Vermögen der E wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Mühlhausen vom 16.01.2004 (8 IN 424/04) das Insolvenzverfahren eröffnet; die Klägerin hat Forderungen in Höhe von 246.343,88 EUR zur Tabelle angemeldet, die vom Insolvenzverwalter bestritten wurden.