I.
Die Klägerin, Bauherrin des Neubauvorhabens Krankenhaus K, nimmt die Beklagte aus einer Bürgschaft auf Rückzahlung überzahlten Werklohns in Anspruch. Die als Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Pflichten der Firma Elektroanlagenbau E gegenüber der Bauherrin gestellte Bürgschaft umfasst auch die Erstattung von Überzahlungen.
Über das Vermögen der E wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Mühlhausen vom 16.01.2004 (8 IN 424/04) das Insolvenzverfahren eröffnet; die Klägerin hat Forderungen in Höhe von 246.343,88 EUR zur Tabelle angemeldet, die vom Insolvenzverwalter bestritten wurden.
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