OLG Saarbrücken - Urteil vom 14.12.2004
3 U 630/03
Normen:
BGB § 823 Abs. 1 ; BGB § 831 ;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 26.09.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 136/02

Zur Verkehrssicherungspflicht einer Bauunternehmung hinsichtlich eines zur Sicherung der Baustelle aufgestellten Bauzauns

OLG Saarbrücken, Urteil vom 14.12.2004 - Aktenzeichen 3 U 630/03

DRsp Nr. 2005/2488

Zur Verkehrssicherungspflicht einer Bauunternehmung hinsichtlich eines zur Sicherung der Baustelle aufgestellten Bauzauns

Anforderungen an den Nachweis, dass die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich eines Bauzaunes ursächlich für den eingetretenen Schaden war - Voraussetzungen für die Beweiserleichterungen des Anscheinsbeweises

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1 ; BGB § 831 ;

Tatbestand:

I. Die Klägerin nimmt die beklagte Bauunternehmung im vorliegenden Rechtsstreit auf Schadensersatz wegen der Beschädigung ihres Kraftfahrzeugs unter dem rechtlichen Aspekt der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten hinsichtlich eines Bauzauns in Anspruch.

Die Beklagte führte Bauarbeiten an einer Baustelle in der in I. durch und errichtete zur Absicherung der Baugrube einen Bauzaun. Die Rohbauarbeiten waren am 29.3.2001 beendet. Auch danach verblieb der Bauzaun an der Baustelle. Die Streithelferin wurde von der Gemeinde I. mit der Verlegung des für den Neubau bestimmten Kanalanschlusses beauftragt. Zu diesem Zweck hob sie auf dem Bürgersteig des Anwesens eine Baugrube aus.

Am 25.04.2001 ereignete sich in I. ein Verkehrsunfall. Die Klägerin hat behauptet, ein Element des zur Absicherung der Baustelle aufgestellten Bauzauns sei umgefallen und auf ihr vorbeifahrendes Fahrzeug gestürzt.