OLG Düsseldorf - Beschluss vom 06.06.2007
VII-Verg 8/07
Normen:
VOB/A § 8 ; VOB/A § 25 ; VOL/B § 25 Nr. 2 Abs. 1 ; VOL/A § 7a Nr. 5 a.F. ;
Fundstellen:
NZBau 2008, 141
Vorinstanzen:
VK bei der Bezirksregierung Düsseldorf - VK- 3/007-B - 19.03.2007,

Zur Vollständigkeit eines Angebots im Vergabeverfahren

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.06.2007 - Aktenzeichen VII-Verg 8/07

DRsp Nr. 2007/22461

Zur Vollständigkeit eines Angebots im Vergabeverfahren

Die Formulierung einer Aufforderung der Vergabestelle zur Abgabe eines Angebots in dem Wortlaut, dass die folgenden Nachweise "mit Abgabe des Angebots eingereicht werden sollen" bringt mit hinreichender Deutlichkeit zum Ausdruck, dass die entsprechenden Eignungsnachweise mit dem Angebot vorzulegen sind. Ein Angebot, das diesen Anforderungen nicht entspricht, ist vom Vergabeverfahren zwingend auszuschließen, da durch das Wort "sollen" zivilrechtlich betrachtet eine Obliegenheit des Bieters zum Ausdruck kommt.

Normenkette:

VOB/A § 8 ; VOB/A § 25 ; VOL/B § 25 Nr. 2 Abs. 1 ; VOL/A § 7a Nr. 5 a.F. ;

Entscheidungsgründe: