Der Kläger verlangt von dem Beklagten unter anderem die Nachbesserung der Luftschallisolierung und der Trittschalldämmung des vom Kläger von dem Beklagten aufgrund eines Bauträgervertrages erworbenen Reihenhauses.
Wegen des erstinstanzlichen Sach- und Streitstandes wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils verwiesen.
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