OLG Celle - Urteil vom 03.06.2004
6 U 175/03
Normen:
ZPO § 304 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BauR 2004, 1980
NZBau 2004, 557
OLGReport-Celle 2004, 445
Vorinstanzen:
LG Verden, vom 11.08.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 307/02

Zur Zulässigkeit eines Grundurteils bei der Klage auf Restwerklohn in Verbindung mit der Bestellung der Bauhandwerker-Sicherungshypothek

OLG Celle, Urteil vom 03.06.2004 - Aktenzeichen 6 U 175/03

DRsp Nr. 2004/11499

Zur Zulässigkeit eines Grundurteils bei der Klage auf Restwerklohn in Verbindung mit der Bestellung der Bauhandwerker-Sicherungshypothek

»Ist die Klage auf Restwerklohn mit derjenigen auf Bestellung der Bauhandwerker-Sicherungshypothek verbunden und hält u. a. der Besteller den Werklohn wegen von ihm behaupteter Mängel zurück, ist ein Grundurteil zu beiden Klagansprüchen zulässig.«

Normenkette:

ZPO § 304 Abs. 1 ;

Entscheidungsgründe:

A.

Die Klägerin begehrt Restwerklohn für Bauarbeiten am Wohnhaus auf dem Grundstück in sowie Honorar für die Genehmigungsplanung zu diesen und weiteren - nicht durchgeführten - Arbeiten.