AG Dannenberg, Urteil vom 01.12.2000 - Aktenzeichen 31 C 401/00
DRsp Nr. 2001/9889
Zurückbehaltungsrecht des Bauherrn
Bei mehreren abgrenzbaren Bauvorhaben steht dem Bauherrn wegen Mängeln an einem der Vorhaben kein Zurückbehaltungsrecht gegen den Vergütungsanspruch bezüglich eines anderen Bauvorhabens zu.