AG Dannenberg - Urteil vom 01.12.2000
31 C 401/00
Normen:
BGB §§ 273 631 632 633 Abs. 3 ;
Fundstellen:
BauR 2001, 997 (Ls)

Zurückbehaltungsrecht des Bauherrn

AG Dannenberg, Urteil vom 01.12.2000 - Aktenzeichen 31 C 401/00

DRsp Nr. 2001/9889

Zurückbehaltungsrecht des Bauherrn

Bei mehreren abgrenzbaren Bauvorhaben steht dem Bauherrn wegen Mängeln an einem der Vorhaben kein Zurückbehaltungsrecht gegen den Vergütungsanspruch bezüglich eines anderen Bauvorhabens zu.

Normenkette:

BGB §§ 273 631 632 633 Abs. 3 ;
Fundstellen
BauR 2001, 997 (Ls)