BVerfG - Beschluß vom 08.12.2004
1 BvR 1238/04
Normen:
GG Art. 2 Abs. 1 Art. 103 Abs. 1 Art. 14 Abs. 1 ;
Fundstellen:
NVwZ-RR 2005, 227
Vorinstanzen:
VGHBaden-Württemberg - 5 S 2343/03 - 14.7.2004,
VGH Baden-Württemberg, vom 29.04.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 5 S 2343/03

Zurückweisung eines Nachbarwiderspruchs gegen eine Baugenehmigung für eine Mobilfunk-Sendeanlage

BVerfG, Beschluß vom 08.12.2004 - Aktenzeichen 1 BvR 1238/04

DRsp Nr. 2005/1021

Zurückweisung eines Nachbarwiderspruchs gegen eine Baugenehmigung für eine Mobilfunk-Sendeanlage

Normenkette:

GG Art. 2 Abs. 1 Art. 103 Abs. 1 Art. 14 Abs. 1 ;

Gründe:

Die Verfassungsbeschwerde betrifft eine verwaltungsgerichtliche Baunachbarklage.

I. Der Beschwerdeführer ist Eigentümer eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks, für das der Bebauungsplan ein reines Wohngebiet ausweist. Auf dem angrenzenden, ausweislich eines Teilbebauungsplans ebenfalls in einem reinen Wohngebiet belegenen Grundstück befinden sich ein Büro- sowie ein Wohngebäude; für dieses Grundstück wurde einem gewerblichen Mobilfunkbetreiber von der Stadt, der Beklagten des Ausgangsverfahrens, antragsgemäß eine Baugenehmigung für eine Funkbasisstation mit drei Antennenträgern für Mobilfunk erteilt.

Der Beschwerdeführer hat im Ausgangsverfahren die Baugenehmigung mit der Begründung angefochten, der Betrieb der Anlage schädige seine Gesundheit. Die Klage blieb in beiden Instanzen erfolglos.