Die Verfassungsbeschwerde betrifft eine verwaltungsgerichtliche Baunachbarklage.
I. Der Beschwerdeführer ist Eigentümer eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks, für das der Bebauungsplan ein reines Wohngebiet ausweist. Auf dem angrenzenden, ausweislich eines Teilbebauungsplans ebenfalls in einem reinen Wohngebiet belegenen Grundstück befinden sich ein Büro- sowie ein Wohngebäude; für dieses Grundstück wurde einem gewerblichen Mobilfunkbetreiber von der Stadt, der Beklagten des Ausgangsverfahrens, antragsgemäß eine Baugenehmigung für eine Funkbasisstation mit drei Antennenträgern für Mobilfunk erteilt.
Der Beschwerdeführer hat im Ausgangsverfahren die Baugenehmigung mit der Begründung angefochten, der Betrieb der Anlage schädige seine Gesundheit. Die Klage blieb in beiden Instanzen erfolglos.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|