OLG Celle - Urteil vom 12.05.2000
7 U 10/99
Normen:
ZPO § 296 ;
Fundstellen:
BauR 2000, 1900

Zurückweisung verspäteten Vorbringens

OLG Celle, Urteil vom 12.05.2000 - Aktenzeichen 7 U 10/99

DRsp Nr. 2001/3323

Zurückweisung verspäteten Vorbringens

Unter Versäumung der Klageerwiderungsfrist erfolgter Parteivortrag kann nicht deshalb als verspätet zurückgewiesen werden, weil die Einholung eines Sachverständigengutachtens den Rechtsstreit verzögern würde, wenn diese Verzögerung auch bei Wahrung der Klageerwiderungsfrist eingetreten wäre und im übrigen nicht feststeht, ob es der Einholung des Sachverständigengutachtens nach Einvernahme von Zeugen überhaupt bedurft hätte.

Normenkette:

ZPO § 296 ;

Entscheidungsgründe

Die Berufung der Beklagten hat insoweit Erfolg, als das angefochtene Urteil aufzuheben war und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen werden musste. Das Verfahren des Landgerichts leidet an einem schweren Verfahrensmangel, auf dem die Entscheidung beruht, § 539 ZPO. Das Landgericht hat die Verspätungsvorschriften (§ 296 Abs. 1 ZPO) unrichtig angewandt und hat deswegen ohne zulässigen Ablehnungsgrund von einer von ihm selbst für erforderlich gehaltenen Beweisaufnahme Abstand genommen.