Zuschlagserteilung nach Ablauf der Beschwerdefrist
OLG Naumburg, Beschluß vom 02.06.1999 - Aktenzeichen 10 Verg 1/99
DRsp Nr. 2000/5456
Zuschlagserteilung nach Ablauf der Beschwerdefrist
Die Vergabestelle kann den Zuschlag mit bindender Wirkung erteilen, wenn sie nach Ablauf der Beschwerdefrist keine Kenntnis von der Einlegung eines Rechtsmittel erlangt.