BGH - Urteil vom 17.05.1994
X ZR 39/93
Normen:
BGB § 633, § 634 ;
Fundstellen:
DRsp I(138)730b
NJW-RR 1994, 1134
WM 1994, 1854

Zusicherung einer Eigenschaft aufgrund erkennbaren Interesse des Bestellers an der Einhaltung der Leistungsbeschreibung

BGH, Urteil vom 17.05.1994 - Aktenzeichen X ZR 39/93

DRsp Nr. 1996/13793

Zusicherung einer Eigenschaft aufgrund erkennbaren Interesse des Bestellers an der Einhaltung der Leistungsbeschreibung

Legt der Besteller einer Werkleistung erkennbar großen Wert auf die Einhaltung der Leistungsbeschreibung, weil es ihm darauf ankommt, daß das Werk nach der Dimensionierung der Leistungsbeschreibung gestaltet wird und verspricht der Unternehmer die Einhaltung dieser Dimensionierung, dann liegt eine zugesicherte Eigenschaft vor.

Normenkette:

BGB § 633, § 634 ;
Fundstellen
DRsp I(138)730b
NJW-RR 1994, 1134
WM 1994, 1854