LG Dresden - Urteil vom 21.12.1999
16 O 6134/98
Normen:
BGB § 459 Abs. 2, § 463 ;
Fundstellen:
BauR 2000, 1886

Zusicherung einer Eigenschaft durch Angabe der Wohnfläche

LG Dresden, Urteil vom 21.12.1999 - Aktenzeichen 16 O 6134/98

DRsp Nr. 2001/3401

Zusicherung einer Eigenschaft durch Angabe der Wohnfläche

Die Vereinbarung einer Wohnfläche in einem Kaufvertrag über eine zu sanierende Eigentumswohnung enthält die Zusicherung einer Eigenschaft. Dies gilt auch dann, wenn vereinbart wird, daß Abweichungen von weniger als 3% unbeachtlich bleiben sollen.

Normenkette:

BGB § 459 Abs. 2, § 463 ;
Fundstellen
BauR 2000, 1886