Zusicherung einer Eigenschaft durch Angabe der Wohnfläche
LG Dresden, Urteil vom 21.12.1999 - Aktenzeichen 16 O 6134/98
DRsp Nr. 2001/3401
Zusicherung einer Eigenschaft durch Angabe der Wohnfläche
Die Vereinbarung einer Wohnfläche in einem Kaufvertrag über eine zu sanierende Eigentumswohnung enthält die Zusicherung einer Eigenschaft. Dies gilt auch dann, wenn vereinbart wird, daß Abweichungen von weniger als 3% unbeachtlich bleiben sollen.