I. Der Antragsteller beabsichtigt, wegen verschiedener Baumängel an Balkonen und Terrassen an dem für ihn in Nürnberg erstellten Wohnhaus ein selbständiges Beweisverfahren durchzuführen, und zwar gegen den im Bezirk des Landgerichts München II wohnhaften Antragsgegner zu 4, der als Architekt die Genehmigungs- und Werksplanung erstellt habe, sowie gegen die in den Bezirken der Landgerichte Nürnberg-Fürth und Amberg wohnhaften Antragsgegner zu 1 bis 3. Letztere hätten als mit der Bauaufsicht Beauftragte die fehlerhafte Planung des Antragsgegners zu 4 erkennen können.
Das Beweisverfahren will der Antragsteller einleiten, weil Streit zwischen ihm und den Antragsgegnern bestehe über das Vorliegen von Mängeln, deren Ursachen und die Verantwortlichkeit. Die Kosten für die Mängelbeseitigung schätzt er auf mehr als DM 10000.
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